Vermögensgebühr für die Konzessionen, Ermächtigungen oder Werbemaßnahmen

Baustelle

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Ab dem Jahr 2021 wurde die Vermögensgebühr für Konzessionen, Ermächtigungen oder Werbemaßnahmen (canone patrimoniale di concessione, autorizzazione o esposizione pubblicitaria) eingeführt, welche die Steuer für die Besetzung von öffentlichem Grund (TOSAP), die Gebühr für die Besetzung von öffentlichem Grund (COSAP), die Werbesteuer und die Gebühr für den Plakatierungsdienst (ICPDPA), die Gebühr für die Errichtung von Werbemitteln (CIMP) und die nicht anerkennende Konzessionsgebühr ersetzt.


Gegenstand der Gebühr ist:

  1. die Besetzung, auch widerrechtlich, der Flächen, die zum öffentlichen Domänegut oder dem unveräußerlichen Vermögen der Gemeinden gehören, sowie des Raumes oberhalb und unterhalb des öffentlichen Grundes,
  2. die Aussendung, auch widerrechtlich, von Werbebotschaften, mittels Werbeanlagen, die auf Flächen, die zum Domänengut oder zum unveräußerlichen Vermögen der Gemeinden gehören, oder auf privaten Gütern installiert sind, sofern sie von öffentlichen oder der Öffentlichkeit zugänglichen Orten des Gemeindegebietes einsehbar sind, oder im Außenbereich von öffentlich oder privat genutzten Fahrzeugen angebracht sind,

Die Gebühr wird auf alle Besetzungen jeglicher Natur, mit und ohne Bauwerke und auch ohne Titel, auf “öffentlichem Grund” und “öffentliche Räume und Flächen“ angewandt. Zum Zwecke der Anwendung der gegenständlichen Verordnung sind als öffentlicher Grund und öffentliche Räume und Flächen die Orte und Gründe zum öffentlichen Gebrauch, die dem Domänengut und dem unveräußerlichen Vermögen der Gemeinde angehören und zwar die Straßen, die Plätze, die Alleen, die Lauben, die Parks, die Gärten usw., sowie der darunter (Untergrund) und darüber liegende Raum (oberirdischer Raum) und die Flächen im privaten Eigentum, auf denen die Dienstbarkeit des öffentlichen Durchganges in den gesetzlichen Formen bestellt ist, zu verstehen.

Wer öffentliche Flächen und Räume, wie sie in der gegenständlichen Verordnung definiert sind, besetzen will, muss zuvor beim zuständigen Gemeindeamt die Ausstellung der Konzession für die dauerhaften Besetzungen und der Ermächtigung für die zeitweiligen Besetzungen beantragen und erhalten. 

Die Anbringung von Werbemitteln entlang der Gemeindestraßen oder in Sichtweite derselben zum Zwecke der Werbeaussendung muss ausdrücklich von der Gemeinde ermächtigt werden.

Die Anträge müssen 15 Tage vor der Besetzung oder der Errichtung eingereicht werden. Bei erwiesener Notwendigkeit kann das zuständige Amt/der Konzessionär die oben genannte Frist verkürzen.


Die Verordnung finden Sie hier


Vermögensgebühr für Konzessionen, Ermächtigungen (Besetzung öffentlichen Grundes ohne Werbemaßnahmen)
Für nähere Informationen zu Tarifen, Berechnung und Einzahlung der Gebühr sowie eventuelle Fragen wenden Sie sich bitte an das Steueramt der Gemeinde.

Vermögensgebühr für Werbemaßnahmen
Für nähere Informationen zu Tarifen, Berechnung und Einzahlung der Steuer sowie eventuelle Fragen wenden Sie sich bitte an die Firma Südpla GmbH (Tel. +39 0473 247 118 , Adresse: Meran, Sinich - Kravoglstraße 2, E-Mail-Adresse: info@sudpla.it, Homepage: www.sudpla.it).

01.12.2022

DEU