Vermögensgebühr für Konzessionen für Besetzung auf Märkten

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Ab dem Jahr 2021 wurde die Vermögensgebühr für Konzessionen für Besetzungen auf Märkten (canone patrimoniale di concessione per l‘occupazione nei mercati) eingeführt, welche die Steuer für die Besetzung von öffentlichem Grund (TOSAP), die Gebühr für die Besetzung von öffentlichem Grund (COSAP) und, im Falle von zeitweiligen Besetzungen, auch die Müllgebühr ersetzen soll.


Gegenstand der Marktgebühr ist die Besetzung von Flächen und Räumen, welche dem Domänegut oder dem unveräußerlichen Vermögen angehören und für Märkte bestimmt sind, welche sowohl in ausgestatteten als auch in nicht ausgestatteten Strukturen stattfinden.

Die Marktgebühr gilt auch für Besetzungen für die Abhaltung von Märkten auf privaten Flächen, die für die öffentlichen Nutzung bestimmt sind oder der Gemeinde zur Verfügung stehen.

Die Marktgebühr ist vom Inhaber der Konzessions-/Ermächtigungsmaßnahme oder andernfalls vom tatsächlichen, auch widerrechtlichen Besetzer an die Gemeinde zu entrichten, und zwar im Verhältnis zu der Fläche, die sich aus der Konzessions-/Ermächtigungsmaßnahme ergibt, oder andernfalls im Verhältnis zu der tatsächlich belegten Fläche.

Die Vermögensgebühr für Konzessionen für Besetzungen auf Märkten ist unterschiedlich gestaffelt, je nach Zone im Gemeindegebiet.

Die Verordnung finden Sie hier


Für genauere Informationen wenden Sie sich bitte an das Lizenzamt.

01.12.2022

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