Tarif für den Dienst zur Ableitung und Klärung der Abwässer

Kanaldeckel

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Die Gebühr für die Ableitung und Reinigung der Abwässer wird jährlich berechnet. Zur Festlegung der Höhe des Tarifs wird die Menge des eingeleiteten Abwassers der Menge der bezogenen, entnommenen oder gespeicherten Wassers gleichgestellt, wobei diese Wassermengen mit geeigneten Messgeräten zu erheben sind.

Falls der Wasserverbrauch nicht mittels Zähler gemessen wird, ist je Einwohnerwert (EW) ein Wasserverbrauch von 36,5 m³ im Jahr anzunehmen.

 

Wohnungen (Haushalte und Gemeinschaften, Zweitwohnungen und ähnliche):

Unter häuslichem Abwasser versteht man Abwasser aus Wohngebieten und den dazugehörigen Einrichtungen, vorwiegend menschlichen Ursprungs und aus Tätigkeiten der Haushalte sowie aus Produktionsbetrieben, bei denen Abwasser anfällt, welches dem häuslichen gleichgestellt werden kann (Landesgesetz 18. Juni 2002, Nr. 8).

 

Industrielle Abwässer:

Als industrielles Abwasser wird jede Art von Abwasser bezeichnet, welches aus Gebäuden oder Anlagen abgeleitet wird, in welchen Handelstätigkeiten oder die Herstellung von Gütern stattfindet, soweit es sich nicht um häusliches Abwasser und Niederschlagswasser handelt.

 

Teilweise Befreiung von der Abwassergebühr für die Bewässerung der Grünanlagen und Gärten:

Um in den Genuss der Reduzierung zu gelangen, muss im Steueramt der Gemeinde eine Ersatzerklärung des Notorietätsaktes abgegeben werden.


Abwassertarifab 01.01.2016
Gesamttarif€ 1,185 /m³ 
davon Anteil für Dienst zur Ableitung€ 0,420 /m³
davon Anteil für Reinigungsdienst€ 0,765 /m³

Die Tarife verstehen sich zuzüglich MwSt. 



Datei herunterladen: PDFBetriebsordnung Abwasserdienst

01.12.2022

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