Friedhofsgebühren

Friedhof

Bild von Alexas_Fotos / Pixabay

gültige Tarife ab 01.01.2018

genehmigt mit Beschluss des Gemeindeausschusses Nr. 605 vom 28.12.2017


Konzessionsgebühren für die Dauer von 20 Jahren
Familiengrab € 250,00
Einzelgrab € 150,00
Urnennische € 70,00
Urnengrab € 100,00


Konzessionsgebühren für die Dauer von 10 Jahren bei Verlängerung
Familiengrab € 200,00
Einzelgrab € 100,00
Urnennische € 40,00
Urnengrab € 60,00


Bestattungsgebühr (Graböffnung)
a) für Sarg € 200,00
b) für Urne € 0,00


Gebühr für die Friedhofspflege: € 0,00

Gebühr bei außerplanmäßiger Exhumierung und alle damit verbundenen Kosten: von € 1.000,00 bis € 10.000,00 je nach Arbeitsaufwand

Betrag für die Entfernung der Grabzeichen gemäß Art. 10, Abs. 13 der Friedhofsordnung i.g.F.: Euro 200,00 je Grabstätte


Beitrag Feuerbestattung

Es wurde die Bezahlung des Differenzbetrages von € 300,00 zwischen Feuer- und Erdbestattungskosten in Särgen durch die Gemeinde, auf schriftlichen Antrag und gegen Vorlage der Rechnung des Krematoriums, beschlossen.


01.12.2022

DEU