Digitale Verwaltungsverfahren im Bauamt ab 01.01.2019

03.12.2018

Digitale Verwaltungsverfahren im Bauamt ab 01.01.2019

Mit Beschluss des Gemeindeausschusses Nr. 496/2018 wurden auf Vorschlag des Südtiroler Gemeindenverbandes und in Umsetzung der entsprechenden Bauordnungsbestimmung die digitalen Verwaltungsverfahren im Bauamt eingeführt.

Die dazu notwendigen Regelungen wurden als Ergänzungen zum Dokumentenverwaltungshandbuch der Gemeinde genehmigt und sind untenstehend beigelegt.

Die digitalen Verwaltungsverfahren kommen für alle Anträge samt Unterlagen zur Anwendung, welche nach dem 01.01.2019 eingereicht werden und an deren Ausarbeitung ein Techniker, ein Freiberufler oder ein Unternehmen beteiligt ist.

Zum Zwecke der Projektbegutachtung und Archivierung ist dem Bauamt weiterhin eine mit den digitalen Unterlagen übereinstimmende und unterschriebene Papi​erkopie zur Verfügung zu stellen. Dazu ist lediglich ein Ausdruck der digital signierten Unterlagen vorzulegen. Antragsteller/Bauherrn ohne digitale Signatur unterschreiben die Papierkopie handschriftlich.

Die Projektunterlagen sind von den Projektanten/Technikern gemäß den neuen Vorgaben zu erstellen, zu signieren und zu übermitteln. Stichworte: Digitales Signieren im PAdES-Format, elektronisches Zustellungsdomizil und PEC, PDF/A-Format, elektronische Klammer, PDF-Sammelmappen.

Für Pläne sind die Darstellungsformate A3 und A4 zu verwenden. Nur sofern unbedingt erforderlich, sind auch größere Formate zulässig.

Es wird daran erinnert, dass jedes Bauprojekt zusätzlich zu den Planzeichnungen, zum Lageplan (≠ Mappenblatt) und zu den weiteren Unterlagen auch eine aussagekräftige und aktuelle Fotodokumentation beinhalten muss.

Die zu verwendenden Vordrucke (Antrag um Baukonzession, Sondervollmacht, usw.) können von der Internetseite der Gemeinde abgerufen werden: Quicklinks → Abteilungen → Bauamt.

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