Bauamt / Servicestelle für Bau- und Landschaftsangelegenheiten

Das Bauamt bzw. die Servicestelle für Bau- und Landschaftsangelegenheiten ist für folgende Bereiche zuständig. 

Die entsprechenden Verwaltungsmaßnahmen werden, je nach Zuständigkeit, vom Bürgermeister, vom Gemeindeausschuss und vom Gemeinderat getroffen.

  • Bauleitplan bzw. Gemeindeplan für Raum und Landschaft 
  • Landschaftsplan
  • Durchführungs- und Wiedergewinnungspläne
  • Bauvergehen bzw. Überwachung und Aufsicht der Bautätigkeit
  • Baugenehmigungen (über den Einheitsschalter für das Bauwesen ESB/SUE: https://www.impresainungiorno.gov.it/)
  • Zertifizierte Meldungen des Tätigkeitsbeginnes (ZeMeT) (über den Einheitsschalter für das Bauwesen ESB/SUE)
  • Beeidigte Baubeginnmitteilungen (BBM) (über den Einheitsschalter für das Bauwesen ESB/SUE)
  • Landschaftsrechtliche Genehmigungen im Zuständigkeitsbereich der Gemeinde oder des Landes (über den Einheitsschalter für das Bauwesen ESB/SUE)
  • Ermächtigungen für geringfügige landschaftliche Eingriffe (sog. Bagatelleingriffe)
  • Zertifizierte Meldungen der Bezugsfertigkeit (über den Einheitsschalter für das Bauwesen ESB/SUE)
  • Berechnung der Eingriffsgebühr (Baukostenabgabe und Erschließungsbeitrag)
  • Flächenwidmungsbescheinigungen
  • Geförderter Baugrund
  • Gewährleistung des Rechts auf Zugang zu den Verwaltungsunterlagen


Die Gemeindetechnikerin ist zudem zuständig für:

  • Berichterstattung und Schriftführung in der Gemeindekommission für Raum und Landschaft (GKRL)
  • Berichterstattung und Schriftführung in der Gemeindekommission für Landschaft / Sektion Bauwesen
  • Feststellung der Eignung von öffentlichen Veranstaltungslokalen/-orten
  • Planung und technische Begleitung von öffentlichen Arbeiten


Zu den Anträgen auf landschaftsrechtliche Genehmigung siehe:

Amt für Landschaftsplanung - Dokumentation.pdf (0.15 MB)

Landschaftsbericht.pdf (2.18 MB)


Sitzungen der zuständigen Gemeindekommissionen:

  • Bauprojekte: Die Sitzungen der „kleinen“ Gemeindekommission für Landschaft / Sektion Bauwesen finden monatlich statt. Abgabetermin ist der letzte Kalendertag des jeweiligen Vormonats (unbeschadet der gesetzlichen Fristen und der Vollständigkeit der Unterlagen).
  • Planungsinstrumente: Die Sitzungen der „großen“ Gemeindekommission für Raum und Landschaft finden im Januar, April, Juli und Oktober statt. Abgabetermin ist der letzte Kalendertag des jeweiligen Vormonats. Planungsinstrumente müssen jedoch bereits davor vorgebracht werden, um deren Zulässigkeit und Eignung mit den zuständigen Gremien und Ämtern abzuklären. 



Landesbestimmungen sind im Südtiroler Bürgernetz unter LexBrowser abrufbar. 

Staatliche Bestimmungen sind unter Normattiva.it abrufbar.

Die Informationen der Gemeinde gemäß Art. 12, 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679 sind direkt in den Gemeindeämtern und auf der Internetseite der Gemeinde verfügbar: Datenschutz

Kontakt

Kontaktdaten von Bauamt / Servicestelle für Bau- und Landschaftsangelegenheiten
AdresseHAUPTPLATZ 6
39021 LATSCH
Telefon+39 0473 623 178
Faxnummer+39 0473 623 683
E-Mail (offiziell)bauamt@gemeinde.latsch.bz.it
Zertifizierte E-Mail-Adresselatsch.laces@legalmail.it

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