Abfallbewirtschaftungsgebühr

Foto Biomüllsammlung

©Tappeiner Konrad

Gebühr für die Bewirtschaftung der Hausabfälle

Für Haushalte und Gemeinschaften, Zweitwohnungen und ähnliche (Kategorie "Wohnungen"):

  • Grundtarif: Euro 9,44 pro Person bzw. Konventionalmitglied unter Berücksichtigung der Obergrenze von vier Personen in Familien.
  • Mengenabhängiger Tarif laut den tatsächlich abgegebenen Abfalllitern: Euro 0,05 für jeden Abfallliter.
  • Zwecks Vermeidung jeglicher Form ungesetzlicher Abfallentsorgung wird jeder Person eine Mindestanzahl von 280 Abfalllitern pro Jahr zwingend zugeordnet und der diesbezügliche Betrag wird mit Euro 14,00 pro Person bzw. Konventionalmitglied festgelegt. Sollte die dem öffentlichen Entsorgungsdienst übergebene Müllmenge unter der berechneten Mindestanzahl von Abfalllitern liegen, wird jedenfalls diese Mindestanzahl berechnet.

Den Zweitwohneinheiten und allen zur Verfügung des Eigentümers gehaltenen Wohneinheiten, die laut Art. 6 Absatz 2 der diesbezüglichen Verordnung als benutzbar betrachtet werden, wird zum Zwecke der Berechnung der Abfallbewirtschaftungsgebühr eine Anzahl von 2 (zwei) Personen zugeordnet.


Für alle anderen Steuersubjekte:

  • Grundtarif nach Mengengrößenklassen (60%): Euro 24,65 pro Muliplikator 1;
  • Grundgebühr nach Nutzungsintensität (40%): Fixbetrag Euro 20,00 zuzüglich Euro 12,75 pro Intensivnutzungspunkt;
  • Mengenabhängiger Tarif laut den tatsächlich abgegebenen Abfalllitern: Euro 0,05 für jeden Abfallliter.

Entsorgung Biomüll (Grüne Tonne):

  • normale Nutzung 140 Liter: Euro 72,69 für jeden genutzten Behälter
  • normale Nutzung 20 Liter: Euro 36,45 für jeden genutzten Behälter
  • intensive Nutzung: Euro 145,38 für jeden genutzten Behälter.

Die Gebührenpflichtigen werden zum Zwecke der Berechnung des Nutzungstarifes in folgende Kategorien eingeteilt, welchen folgende Multiplikatoren zugeordnet werden:

Intensive Nutzung -Multiplikator 2: Restaurants, Gasthäuser, Hotels, Pensionen, Obstgenossenschaften, Lebensmittelhandel, Friedhöfe und andere Steuerschuldner mit hohem Biomüllaufkommen.

Normale Nutzung 140 Liter - Mulitplikator 1: Haushalte und alle übrigen Steuerschuldner, deren Biomüllaufkommen mit dem der Haushalte vergleichbar ist.

Normale Nutzung 20 Liter - Multiplikator 0,5: Haushalte und alle übrigen Gebührenpflichtigen, deren Biomüllaufkommen mit dem der Haushalte vergleichbar ist.

Alle obgenannten Tarife verstehen sich zuzügl. MwSt.

 

Sonderermäßigungen

Es können folgende Sonderermäßigungen gewährt werden:

  1. Außerhalb der obligatorischen Sammelzone ist der Benutzer verpflichtet die Abfälle an die nächstgelegene Sammelstelle anzuliefern, wobei die Gebühr um folgenden Prozentsatz ermäßigt wird:
    a) bei einem Abstand (Straßenlinie) zur Sammelstelle von 0-500m = 0% Tarifermäßigung
    b) bei einem Abstand (Straßenlinie) zur Sammelstelle von 501- 5.000m = 30% Tarifermäßigung
    c) bei einem Abstand (Straßenlinie) zur Sammelstelle ab 5.001m = 60% Tarifermäßigung
  2. Für Wohneinheiten, in denen Pflegefälle untergebracht sind mit nachgewiesenem höheren Müllaufkommen (Windeln) wird nur die Grundgebühr und die Mindestentleerungsmenge pro Person angerechnet.
  3. Für Familien mit Kindern zwischen 0 und 2 Jahren, beginnend mit dem Geburtstag und der Ansässigkeit in der Gemeinde, wird die Entleerungsmenge reduziert, deren Höhe im Tarifbeschluss festgelegt wird.
  4. Vereine sind von der Grundgebühr befreit.

30.11.2022

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