Antrag um Zulassung zum Schulausspeisungsdienst (Mensa) - Schuljahr 2025/2026

Bei Fragen und/oder Unklarheiten zum Schulausspeisungsdienst wenden Sie sich bitte an +39 0473 424 917 oder bildung@gemeinde.latsch.bz.it

Für jede/n Schüler/in muss ein eigenes Formular ausgefüllt und verschickt werden.

Das Ausfüllen aller mit * gekennzeichneten Felder ist erforderlich.

Der/Die Unterfertigte (Antragsteller/in UND Rechnungsempfänger)
ersucht um Zulassung des/r unten angeführten Schülers/in zur Schulausspeisung 2025/2026
Der/Die Schüler/in besucht im Schuljahr 2025/2026 die
Schulstelle *
und ersucht um Zulassung an folgenden Wochentagen mit Pflichtunterricht

Die Schulausspeisung darf nur an jenen Tagen in Anspruch genommen werden, an denen der Unterricht am Vormittag und am Nachmittag besucht wird.

Kostenbeteiligung zu Lasten der Eltern
  • € 4,33 pro Mahlzeit zuzüglich MwSt.
  • € 2,40 pro Mahlzeit zuzüglich MwSt. für die Bergschüler der Gemeinde Latsch (St. Martin im Kofel)


Einhebung der Besuchsgebühren

Die Einhebung der Besuchsgebühren erfolgt im Nachhinein aufgrund einer Mitteilung der effektiv eingenommenen Mahlzeiten von Seiten der Schulverwaltung.

Wird die Besuchsgebühr nicht innerhalb der genannten Termine fristgerecht bezahlt, werden die Eltern schriftlich ermahnt. Sollte dies erfolglos bleiben, kann der Schüler durch den Gemeindeausschuss vom Schulausspeisungsdienst ausgeschlossen werden. Erst nach Bezahlung aller ausstehenden Beträge darf der Schüler die Schulausspeisung wieder besuchen.

Regelung Abwesenheit/en

Vorhersehbare Abwesenheiten müssen spätestens 2 Tage vor dem Ausspeisungstag im Sekretariat des Schulsprengels Latsch, Tel. +39 0473 623 254 gemeldet werden.

Ausnahme: bei Krankheit kann die Abmeldung innerhalb 08.30 Uhr des Ausspeisungstages erfolgen.

Bei unentschuldigtem Fernbleiben des Schülers/der Schülerin am angemeldeten Ausspeisungstag, ist der volle Tarif geschuldet.

Besondere Essensformen bzw. Unverträglichkeiten
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    Zulassungskriterien – Vorrang

    1. Die Schulausspeisung wird an jenen Schultagen angeboten, an welchen die Schulen nachmittags organisierte Unterrichtstätigkeiten bzw. Pflicht- und Wahlfächer anbieten.

    2. Der Dienst ist für die Schüler aller Schulstufen und Grade, die in der Gemeinde eine Schule besuchen, zugänglich und zwar an den jeweiligen Tagen, an welchen diese Nachmittagsunterricht haben.

    3. Sollten die strukturellen Voraussetzungen nicht ausreichen, so haben die Schüler/innen aufgrund nachfolgenden Kriterien Vorrang.


    Bitte zutreffendes ankreuzen.

    Vorschriften in Bezug auf Disziplin und Ordnung

    1. Es dürfen keine gefährlichen Gegenstände in die Mensa mitgebracht werden. Die Gemeinde haftet nicht für den Verlust von unbeaufsichtigten Gegenständen.

    2. Die Schüler/innen sind verpflichtet, sich korrekt gegenüber den Mitschülern/innen zu verhalten und dem Personal der Mensa mit Respekt zu begegnen. Mit den Einrichtungsgegenständen ist vorsichtig umzugehen.

    3. Abwegiges Verhalten und das Verursachen von Schäden wird mit Disziplinarmaßnahmen geahndet und eventuell entstandene Schäden müssen ersetzt werden. Damit soll der korrekte Umgang und das Verantwortungsbewusstsein wiederhergestellt werden.

    4. Bei wiederholtem undiszipliniertem Verhalten wird der/die Schüler/in zuerst schriftlich verwarnt und sollte dies erfolglos bleiben vom Ausspeisungsdienst ausgeschlossen.

    Annahme Kriterien *
    Annahme Mitteilungen *
    Rechnungen *
    Eigenerklärung des Notarietätsaktes *
    Datenschutz
    Datenschutz *

    DEU