Bekanntmachung: Gemeindeentwicklungsprogramm für Raum und Landschaft

Bekanntmachung: Gemeindeentwicklungsprogramm für Raum und Landschaft

Zur weiteren Information und Beteiligung der Bevölkerung und der betroffenen Eigentümer wird im Sinne der Landesgesetze Nr. 9/2018 („Raum und Landschaft“), Nr. 17/2017 („Umweltprüfung für Pläne, Programme und Projekte“) und Nr. 17/1993 („Regelung des Verwaltungsverfahrens“) bekanntgegeben, dass das Verfahren zur Genehmigung des Gemeindeentwicklungsprogramms für Raum und Landschaft und zur strategischen Umweltprüfung mit folgendem Beschluss eingeleitet wurde:

Beschluss des Gemeinderates Nr. 9 vom 24.02.2025:

Einleitung des Verfahrens zur Genehmigung des Gemeindeentwicklungsprogrammes für Raum und Landschaft (GProRL) gemäß Art. 51 und 53 des Landesgesetzes Nr. 9/2018 „Raum und Landschaft“: Beschluss des Programmentwurfes und des Umweltberichtes zur strategischen Umweltprüfung (SUP)

Der genannte Beschluss samt Unterlagen, einschließlich der Unterlagen zur strategischen Umweltprüfung (SUP), wird im Sinne von Art. 53 Abs. 2 des Landesgesetzes Nr. 9/2018 (LGRL) für die Dauer von 30 Tagen bzw. im Sinne von Art. 11 Abs. 3 des Landesgesetzes Nr. 17/2017 für die Dauer von 60 Tagen an der digitalen Amtstafel der Gemeinde und im Südtiroler Bürgernetz veröffentlicht.

Während des Veröffentlichungszeitraums können im Sinne von Art. 53 Abs. 2 des Landesgesetzes Nr. 9/2018 (LGRL) Anmerkungen bzw. im Sinne von Art. 11 Abs. 3 des Landesgesetzes Nr. 17/2017 schriftliche Stellungnahmen und auch neue oder zusätzliche Erkenntnisse und Bewertungen eingebracht werden.

Im Sinne von Art. 41 Abs. 4 des Landesgesetzes Nr. 9/2018 (LGRL) in Verbindung mit Art. 14 Abs. 4 des Landesgesetzes Nr. 17/1993 wird mitgeteilt, dass der Entwurf des Gemeindeentwicklungsprogramms „nicht bebaubare Bereiche“ innerhalb des Siedlungsgebietes beinhaltet, welche in der Karte zur „Entwicklung und Abgrenzung des Siedlungsgebietes“ schwarz schraffiert dargestellt sind. Die betroffenen Parzellen sind beiliegend aufgelistet.

Für weitere Informationen und zur Akteneinsicht:
Marktgemeinde Latsch, Hauptplatz 6, 39021 Latsch
Öffnungszeiten: Montag-Freitag, 8.30-12.30 Uhr

Tel. +39 0473 623 113 (Allgemein/Protokollamt)
Tel. +39 0473 623 178 (Bauamt/Servicestelle)
Tel. +39 0473 424 920 (Vizegemeindesekretär)

PEC: latsch.laces@legalmail.it
E-Mail: info@gemeinde.latsch.bz.it
E-Mail: bauamt@gemeinde.latsch.bz.it


Der Bürgermeister
Mauro Dalla Barba


Anhänge:

Genehmigung GProRL Latsch - Anhang 1 Siedlungskarte

Genehmigung GProRL Latsch - Anhang 2 Nicht bebaubare Bereiche

Genehmigung GProRL Latsch - Anhang 3 Ratsbeschluss Nr. 9/2025

Bekanntmachung: Gemeindeentwicklungsprogramm für Raum und Landschaft (200 KB) - .PDF

28.02.2025

DEU